1578

Erlass der ersten Kurfürstlichen Brandenburgischen Weinmeister-Ordnung vom 29. September 1578. Es ist das erste brandenburgische Weingesetz.

Die Veröffentlichung zeigt, welches ökonomische Gewicht damals der Weinbau in der Mark Brandenburg hatte. Die Ordnung wurde notwendig, weil die Zahl der kurfürstlichen Weinberge nicht zuletzt durch die Auflösung der Klöster nach der Reformation zugenommen hatte, da erstere an den Landesherren, den Kurfürsten gefallen waren. Nun mangelte es den kurfürstlichen Ämtern an weinbauerfahrenen Amtsleuten und Fachkräften.